Rechtsprechung
BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögenverfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögenverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose sofortige Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Brandenburg, 20.06.2011 - AGH I 10/09
- BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
- BGH, 16.12.2011 - AnwZ (B) 5/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer derartigen Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511). - BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04
AGH Frankfurt am Main
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Es darf keine Forderung auf unabsehbare Zeit offen bleiben (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2004 - AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271, 1272). - BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung …
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Dies setzt voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, von dem Rechtsanwalt zweifelsfrei nachgewiesen wird (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 10 m. w. N.).
- BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, Rn. 5 m. w. N.). - BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Dazu gehört insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen, aus der sich ergibt, ob und in welcher Höhe Forderungen erfüllt worden sind oder in welcher Weise sie erfüllt werden sollen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126;… vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, Rn. 9). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum früheren Verfahrensrecht, das im vorliegenden Fall noch Anwendung findet, scheidet ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens weggefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150). - BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
Dazu gehört insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen, aus der sich ergibt, ob und in welcher Höhe Forderungen erfüllt worden sind oder in welcher Weise sie erfüllt werden sollen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 8/07, Rn. 9). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum früheren Verfahrensrecht, das im vorliegenden Fall noch Anwendung findet, scheidet ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens weggefallen ist (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
- BGH, 22.06.2021 - AnwZ (Brfg) 9/21
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats vielmehr, dass der Rechtsanwalt seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt und sich daraus eine nachhaltige Ordnung und Verbesserung seiner Situation ergibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - AnwZ (B) 60/05, juris Rn. 6; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (B) 5/11, juris Rn. 6;… Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 7 Rn. 91c).Vielmehr musste dem anwaltlich erfahrenen und zudem anwaltlich vertretenen Kläger in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - AnwZ (B) 60/05, juris Rn. 6 und vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (B) 5/11, juris Rn. 6; Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 7 Rn. 91c) auch ohne gerichtliche/n Aufforderung/Hinweis bewusst sein, dass sein Abbau der übrigen Schulden allein nicht zum Nachweis der Beseitigung seines vormals eingetretenen Vermögensverfalls ausreichte, sondern es hierfür einer umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse bedurfte, aus der sich eine nachhaltige Ordnung und Verbesserung seiner finanziellen Situation ergab.